Wohnbauförderung der Gemeinde

Damit Sie eine Wohnbauförderung der Gemeinde erhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Österreichische Staatsbürgerschaft
Hauptwohnsitz (Eintragung in die Bundeswählerevidenz)
Aufschließungsabgabe muss entrichtet sein.
Die Entscheidung über Wohnbauförderungsansuchen trifft der Gemeindevorstand.

Die Höhe der Förderung beträgt € 2.000,--.

Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich