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Damit Sie eine Wohnbauförderung der Gemeinde erhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Österreichische StaatsbürgerschaftHauptwohnsitz (Eintragung in die Bundeswählerevidenz)Aufschließungsabgabe muss entrichtet sein.Die Entscheidung über Wohnbauförderungsansuchen trifft der Gemeindevorstand.
Die Höhe der Förderung beträgt € 2.000,--.
Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich