Zeiten
Die Handysignatur wird bis auf weiters ausgestellt und danach von der ID Austria abgelöst. Für die Umstellung von einer behördlich ausgestellten Handy-Signatur auf ID Austria ist kein Behördenweg notwendig. Sie können den Umstieg auf die ID Austria selbst durchführen.
Behördenwege elektronisch und sicher erledigen. Mit der ID Austria bzw. der Handy-Signatur können Sie mehr als 200 Behördenwege im Internet erledigen. Sie benötigen das Handy für den TAN-Code (nur bei Handysignatur), bzw. ein Handy mit Gesichtserkennung oder Fingerprint bei der ID Austria. Die Anwendungen selbst können Sie auch auf einem Desktop-PC oder mit der App "Digitales Amt" erledigen. Die ID Austria bzw. Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet und der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Das alles können Sie mit einer Handy-Signatur bzw. der ID Austria tun:
Online-Services auf oesterreich.gv.at (Hauptwohnsitz ändern, Volksbegehren, Mein Postkorb, Meldebestätigung und Meldeauskunft, Strafregisterbescheinigung, eTresor, Diebstahlanzeige, Einstieg in JustizOnline FinanzOnline, Meine SV, Transparenzportal, USP uvm.)