Wasseranschluss

Zuständig

Im Falle eines beabsichtigten Anschlusses an die Gemeindewasserleitung setzten Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Es ist zu klären, wo der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Versorgungsleitung hergestellt werden kann. Die Kosten für den Wasseranschluss sind in der Aufschließungsabgabe nicht enthalten.