Kanalanschluss

Zuständig

Vor Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung.

Es ist dann zu klären, wo der Anschluss an die öffentliche Entsorgungsleitung hergestellt werden kann.
Die Kosten für den Kanalanschluss sind  in der Aufschließungsabgabe nicht enthalten.