Grabstellengebühr

Zuständig

Es handelt sich dabei um die Gebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre, mit der Möglichkeit der Erneuerung. Diese Gebühren sind gleichzusetzen mit der Grabstellenerneuerungsbegühr.

Erdgrabstellen:

  1. für 2 Leichen (Einzelgrab)          € 180,--
  2. für 4 Leichen (Familiengrab)      € 360,-