Baubewilligungsansuchen


Einreichunterlagen für das Bauverfahren:                                                                                                                 
  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
  • Nachweis des Grundeigentums (Grundbuchabschrift, höchstens 6 Monate alt) oder
  • Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers, Zustimmung der Mehrheit nach Anteilen bei     Miteigentum , vollstreckbare Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung des Vorhabens)
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • Energieausweis in 3-facher Ausfertigung
  • Teilungsplan (wenn Straßengrund abzutreten ist) in 1-facher Ausfertigung
  • Fotos des Bauwerkes bei dessen Abbruch, wenn kein bewilligter Bescheid vorliegt
  • Lageplan, Schnitt und Beschreibung des Gegenstandes und Umfanges des Bauvorhabens bei Veränderung der Höhenlage des Geländes auf einem Grundstück im Bauland

bei Bedarf anzuschließende Beilagen:
  •  statistische Berechnung der Tragfläche von Tragkonstruktionen
  •  Konstruktionspläne zur statischen Berechnung
  •  Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes
  •  Darstellung der Ermittlung der Gebäudehöhe
  •  Brandschutzberechnung
  •  Fluchtzeitberechnung
  •  diverse Prüfatteste

Baupläne haben alle Angaben zu enthalten, die für die Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Dazu gehören insbesonders:                
a) Lageplan                   
aus dem zu ersehen sind:
                    1) vom Baugrundstück und den angrenzenden Grunstücken
  • Lage mit Höhenkoten und Nordrichtung
  • bei Neu- und Zubauten eines Gebäudes die lagerichtige Darstellung der rechtlich gesicherten Grenzen des
  • Baugrundstückes und deren Kennzeichnung in der Natur
  • bei einer Einfriedung die lagerichtige Darstellung der Grenze zur Verkehrsfläche
  • Grundstücksnummern
  • Namen und Anschriften der Eigentümer
  • Widmungs- und Nutzungsart
  • festgelegte Straßen- und Baufluchtlinien, Straßenniveau
  • bestehende Gebäude, Trinkwasserbrunnen und Abwasserversorgungsanlagen
  • die im Boden vorhandenen Einbauten und verlegten Leitungsanlagen

b) Grundrisse
bei Gebäuden von sämtlichen Geschossen mit Angabe des beabsichtigten Verwendungszwecks jedes neu geplanten oder vom Bauvorhaben betroffenen Raumes und die Schornsteinquerschnitte
c) Schnitte
durch die Gebäude, insbesondere durch die Stiegenanlagen mit anschließendem Gelände und dessen Höhenlage, in Hanglage auch Mauern an Grundstücksgrenzen
d) Tragwerksysteme
e) Ansichten
die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der Bauwerke und ihres Anschlusses an die angrenzenden Bauwerke erforderlich sind.
Der Lageplan ist im Maßstab 1:500, alle anderen Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 zu verfassen. In begründeten Fällen (z.B. Größe der Grundstücke oder des Vorhabens) darf ein anderer Maßstab verwendet werden.
Neu zu errichtende, bestehende und abzutragende Bauwerke sowie verschiedene Baustoffe sind
  • im Lageplan
  • in den Grundrissen und Schnitten

farblich verschieden nach der NÖ Planzeichenverordnung
im Lageplan
  • neu zu errichtende Baulichkeiten                                                                                - rot
  • bestehende Baulichkeiten                                                                                           - grau
  • abzutragende Baulichkeiten                                                                                        - gelb
  • abzutragende und an derselben Stelle neu zu errichtende Baulichkeiten         - rot-gelb-schraffiert

in den Grundrissen und Schnitten
- neu zu errichtende Bauteile
  • Ziegelmauerwerk            - rot
  • Beton                                 - grün
  • Stahlbeton                        - schwarz
  • Stahl                                   - blau
  • Holz                                    - braun

- bestehende Bauteile                                                                                - grau
- abzutragende Bauteile                                                                             - gelb
- abzutragende und an derselben Stelle neu zu errichtende Bauteile              - jeweilige Farbe mit gelber Umrandung
- brandabschnittbildende Bauteile                                                               - orange
- bei Widmungsänderungen von Räumen und Baulichkeiten
  • bisherige Widmung             - gelb unterstrichen
  • künftige Widmung               - rot unterstrichen

Baubeschreibung
  • muss alle nachstehenden Angaben enthalten, die nicht schon aus den Bauplänen ersichtlich sind. Anzugeben sind nach der Art des Bauvorhabens:
  • die Größe des Baugrundstücks und wenn dieses im Bauland liegt, ob es schon zum Bauplatz erklärt wúrde
  • Grundrissfläche
  • Nutzfläche der Wohnungen und Betriebsräume
  • Bauausführung insbesonders der geplante Brand-, Schall- und Wärmeschutz
  • Verwendungszweck des neu geplanten oder vom Vorhaben betroffenen Bauwerks, bei Gebäuden jedes Raumes
  • bei Bauwerken im Grünland auch der Nachweis ihrer Notwendigkeit nach § 19 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 LGBl. 8000 (z.B. durch ein Betriebskonzept)
  • bei Betrieben die Art, der Umfang und die voraussichtlichen Emissionen

Teilungsplan
Die Anzeige bedarf der Zustimmung der Eigentümer aller von der Änderung betroffenen Grundstücke. Der Anzeige ist jeweils ein Plan der Änderung der Grundstücksgrenzen (Teilungsplan) in wenigstens 2-facher Ausfertigung anzuschließen. Der Plan ist von einem Vermessungsbefugten (§ 1 Liegenschaftsteilungsgesetz BGBl.Nr. 3/1930 in der Fassung BGBl. Nr. 343/1989) zu verfassen.
Der Teilungsplan hat nach § 10 NÖ Bauordnung 1996 zu enthalten:
  • Beurkundung des Verfassers, dass die Voraussetzung nach § 10 Abs.2 NÖ Bauordnung 1996 erfüllt sind
  • Hinweis auf die Anzeigenpflicht nach § 10 Abs.1 NÖ Bauordnung 1996
  • die Straßenfluchtlinien, die bei der Änderung der Grundstücksgrenzen zu beachten sind, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt
  • Darstellung eines Fahr- und Leitungsrechtes, wenn ein solches eingeräumt wird
  • die Widmungsgrenze bei Grundstücken, die zum Teil als Grünland gewidmet sind
  • die Angaben der Höhe (über Adria) der straßenseitigen Eckpunkte der von der Änderung betroffenen Grundstücke

HINWEIS:
Es wird empfohlen, bereits im Planungsstadium Kontakt mit folgenden Stellen aufzunehmen:
Gemeindeamt Walpersbach                           Tel. 02627/48344 
  
  
  
  
 Ansuchen € 14,30, Pläne € 6,50, Baubeschreibung € 3,90

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